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Eine Immobilie geerbt in Frankfurt am Main

Fristen, Erbengemeinschaft, Finanzamt — was jetzt zu tun ist. Kostenlos, als PDF, ohne Verpflichtung.

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Leitfaden

Eine Immobilie geerbt in Frankfurt am Main

Fristen, Erbengemeinschaft, Finanzamt — was jetzt zu tun ist

CITA IMMOBILIEN 2026

Inhalt

Was Sie in diesem Leitfaden finden

  1. Erbschein — brauchen Sie einen?
  2. Erbengemeinschaft
  3. Was das Finanzamt ansetzt
  4. Freibeträge und Steuersätze
  5. Verkaufen, vermieten oder einziehen
  6. Die sechs teuersten Fehler
  7. Ihre nächsten Schritte
  8. Wenn Sie wissen wollen, was die Immobilie wirklich wert ist
Eine Immobilie geerbt in Frankfurt am Main2

Leseprobe

Die ersten Wochen

Wer eine Immobilie erbt, erbt zuerst Fristen. Zwei davon laufen, bevor die meisten Erben überhaupt wissen, was zum Nachlass gehört.

Sechs Wochen, um auszuschlagen. Wer das Erbe nicht will — weil Schulden, Rückstände oder ein sanierungsbedürftiges Haus daran hängen — muss es innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund ausschlagen (§ 1944 BGB), zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in notariell beglaubigter Form. Wer die Frist verstreichen lässt, hat angenommen — auch ohne etwas zu unterschreiben.

Drei Monate, um das Finanzamt zu unterrichten. Jeder Erwerb von Todes wegen ist dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Das gilt auch, wenn am Ende keine Steuer anfällt.

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Kapitel 1

Erbschein — brauchen Sie einen?

  • Wann er nicht gebraucht wird
  • Wann er gebraucht wird
  • Was ein Erbschein kostet
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Kapitel 2

Erbengemeinschaft

  • Was das praktisch heißt
  • Der letzte Weg: Teilungsversteigerung
  • Was Streit verhindert
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Titel
Benjamin Hemmati, CITA IMMOBILIEN
Ihr Ansprechpartner
Benjamin Hemmati
Geschäftsinhaber, CITA IMMOBILIEN
Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Bauschadenbewertung (DGuSV e.V.)

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