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Fristen, Erbengemeinschaft, Finanzamt — was jetzt zu tun ist. Kostenlos, als PDF, ohne Verpflichtung.
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Leitfaden
Eine Immobilie geerbt in Frankfurt am Main
Fristen, Erbengemeinschaft, Finanzamt — was jetzt zu tun ist
2026
Inhalt
Leseprobe
Wer eine Immobilie erbt, erbt zuerst Fristen. Zwei davon laufen, bevor die meisten Erben überhaupt wissen, was zum Nachlass gehört.
Sechs Wochen, um auszuschlagen. Wer das Erbe nicht will — weil Schulden, Rückstände oder ein sanierungsbedürftiges Haus daran hängen — muss es innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund ausschlagen (§ 1944 BGB), zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in notariell beglaubigter Form. Wer die Frist verstreichen lässt, hat angenommen — auch ohne etwas zu unterschreiben.
Drei Monate, um das Finanzamt zu unterrichten. Jeder Erwerb von Todes wegen ist dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Das gilt auch, wenn am Ende keine Steuer anfällt.
Kapitel 1
Kapitel 2
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